Öffentlich zugänglicher Bereich
Was ist ein öffentlich zugänglicher Bereich bei Kleingüter- oder Güteraufzügen?
Ein öffentlich zugänglicher Bereich liegt immer dann vor, wenn der Kleingüteraufzug oder Güteraufzug von ungeschultem Publikum, Kunden, fremden Personen oder frei zugänglichen Personengruppen bedient oder erreicht werden kann.
Das bedeutet: Der Aufzug befindet sich in einem Bereich, zu dem kein eingeschränkter oder kontrollierter Personenkreis (wie nur eingewiesenes Fachpersonal) gehört.
Wichtige Abgrenzung & Sicherheitsaspekte
Da in solchen Bereichen auch Laien (oder potenziell Kinder, mehr dazu hier) Zugang zu den Schachtt, gelten hier deutlich strengere Sicherheitsanforderungen.
Typische Beispiele aus der Praxis
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Gastronomie & Hotellerie: Ein Speisenaufzug, der von der Küche in den Gastraum oder an eine für Gäste zugängliche Theke/Ausgabestelle führt.
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Einzelhandel & Apotheken: Ein Warenlift, der von Kunden frequentierte Verkaufsflächen (z. B. im Erdgeschoss) mit dem Lager im Keller oder Obergeschoss verbindet.
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Öffentliche Gebäude & Bibliotheken: Lastenaufzüge zum Transport von Akten oder Büchern in Bereichen, die für Bibliotheksbesucher oder Publikumsverkehr frei zugänglich sind.
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Wohnanlagen & Mehrfamilienhäuser: Kleinlastenaufzüge in Fluren oder Eingangsbereichen, die von allen Mietern oder Besuchern frei erreicht werden können.