Was ist ein Kleingüteraufzug

Definition Kleingüteraufzüge

Kleingüteraufzüge sind Hebeeinrichtungen auf Basis der jeweils aktuellen Europäischen Maschinenrichtlinie in Verbindung mit der harmonisierten Europäischen Norm für Kleingüteraufzüge, der EN 81-30. Somit ist ein Kleingüteraufzug per Definition eine Maschine und kein "Aufzug", da die Aufzugsrichtlinie hier nicht relevant ist. 

Die EN 81-30 limitiert Kleingüteraufzüge auf folgende Werte:

  • Grundfläche 1 m²
  • Fahrkorbtiefe 1,0 m
  • Fahrkorbhöhe 1,2 m
  • Tragkraft 300 kg

Durch diesen relativ kleinen Werte gilt die Kabine als "nicht betretbar" und muss nicht mit einer Fangvorrichtung ausgestattet werden. 

Fahrgeschwindigkeit sowie Förderhöhe und Anzahl der Haltestellen sind nicht limitiert.