Doors at serving level vs. floor-level doors – differences and background information

Bei der Planung und Auslegung von Kleingüter- und Speiseaufzügen ist die Wahl der passenden Schachttür-Anordnung ein entscheidender Faktor. Wir unterscheiden hier grundsätzlich zwischen zwei Varianten:

1. Türen auf Brüstung (Brüstungshöhe)

  • Definition: Die Schachttür beginnt nicht auf dem Fußboden, sondern ist in einer bestimmten Höhe (Brüstungshöhe) angeordnet. Gemessen wird dies von der Oberkante Fertigfußboden (OKFF) bis zur Unterkante der lichten Türöffnung (Unterkante unteres Türprofil) von außerhalb des Schachtes.
  • Normativer Hintergrund & Besonderheit: Gemäß der Norm für Kleingüteraufzüge (EN 81-30) ist bei Schachttüren mit einer Mindestbrüstungshöhe von 700 mm keine elektromechanische Verriegelung der Türen zwingend vorgeschrieben. In diesem Fall reicht eine rein mechanische Verriegelung aus, da die Brüstung von Natur aus einen physischen Schutz vor dem Hinein- oder Durchgreifen bietet.
  • Typischer Einsatz: Speiseaufzüge in der Gastronomie (z. B. Ausgabe auf Tisch- oder Arbeitshöhe), bei denen im Stehen be- und entladen wird und kein Personen- oder Hubwagenverkehr stattfindet.

2. Bodengleiche Türen (Schalthöhe ab Boden)

  • Definition: Die Schachttür schließt bündig mit dem Fußboden ab (Unterkante Türöffnung entspricht der Oberkante Fertigfußboden).
  • Normativer Hintergrund & Besonderheit: Da hier keine Brüstung als Schutz vor dem Schacht vorhanden ist, sind striktere sicherheitstechnische Anforderungen erforderlich. Die Türen müssen zwingend mit einer vollwertigen, elektromechanischen Verriegelung ausgestattet sein, die ein Öffnen bei Abwesenheit der Kabine absolut verhindert.
  • Typischer Einsatz: Rollcontainer-taugliche Aufzüge, Großküchen (Beschickung mit Transportwagen auf Rollen) oder Unterfluranlagen, bei denen Güter ebenerdig in den Aufzug geschoben werden.

Warum unterscheiden wir diese Varianten?

Die Unterscheidung ist aus drei wesentlichen Gründen wichtig:

  • Sicherheit & Normenkonformität (EN 81-30): Die Bauart bestimmt direkt, welche sicherheitstechnischen Verriegelungen (mechanisch vs. elektromechanisch) an den Schachttüren gesetzlich vorgeschrieben sind.
  • Ergonomie & Einsatzzweck: Während bodengleiche Türen den ebenerdigen Transport mit Rollwagen und schweren Gütern ermöglichen, sind Türen auf Brüstung ergonomisch perfekt auf das Arbeiten im Stehen (z. B. Anrichten von Speisen) optimiert.
  • Bauliche Planung: Die Festlegung hat direkten Einfluss auf die Schachtstatik, die Wandöffnungen vor Ort sowie die Ausführung der Schachtzugänge durch den Kunden.