Befinden sich unter der Schachtsohle eines Aufzugs betretbare Räume (z. B. Keller, Tiefgaragen oder Durchgänge), muss sichergestellt sein, dass selbst bei einem Tragmittelbruch kein Bauteil ungebremst auf den Schachtboden stürzt und die Decke durchschlägt.
Bei Güteraufzügen ist die Kabine zum Be- und Entladen für Personen betretbar. Daher gelten hier erweiterte Sicherheitsanforderungen:
- Fangvorrichtung an der Kabine: Da die Kabine betretbar ist, verfügt sie ohnehin serienmäßig bereits über eine Fangvorrichtung und der Geschwindigkeitsbegrenzer verfügt über einen Absinkschutz.
- Zusätzliche Puffer: Zum Schutz des Gebäudes und der Gebäudestruktur werden bei betretbaren Räumen unter dem Schacht zusätzliche Puffer unter der Kabine installiert, um eventuelle Aufprallkräfte kontrolliert abzufangen.
- Ausgleichsgewichte bei Kettenantrieb: Auch wenn Güteraufzüge mit Kettenantrieb ausgeführt werden, kommen zur Entlastung des Antriebs meist Ausgleichsgewichte an den Ketten zum Einsatz.
- Zusätzliche Fangvorrichtung fürs Ausgleichsgewicht: Fällt die Wahl auf ein solches Ausgleichsgewicht, muss dieses bei betretbaren Räumen unter dem Schacht zwingend mit einer eigenen, zusätzlichen Fangvorrichtung ausgerüstet sein.